Geschützter Personenkreis
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Der Schwerpunkt des AGG liegt im Bereich des Arbeitsrechts. Es wird der übergeordnete Begriff "Beschäftigte" verwendet . In § 6 AGG werden die Personen aufgelistet, die dazu gezählt werden. Wirf gern einen Blick ins Gesetz!
Ich habe dir für die allgemeine Auflistung aus dem AGG konkrete Beispiele mitgebracht. Indem du die Karten umdrehst, erfährst du mehr zu dem Beispiel.
Geschützter Personenkreis mit Blick auf das Arbeitsrecht
Reflexionsfragen:
Welche dieser Personen gibt es auch bei euch im Betrieb/ in der Dienststelle? Welche Beschäftigtengruppen gibt es bei euch noch, die hier nicht genannt werden? Notier sie dir.
In Kürze:
Das AGG schützt einen großen Personenkreis. Es spricht von Beschäftigten, weil der geschützte Personenkreis weiter geht als "nur" Arbeitnehmer*innen.
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