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Station F: Mehrarbeit und Schwerbehinderung

Reiter

Station F: Mehrarbeit und Schwerbehinderung 

Aufgabe: Lückentext
Arbeitsform: Gruppenarbeit

Worum geht es hier?

 § 207 SGB IX regelt, dass schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden müssen. Dieser Paragraf im Gesetz besteht auch nur aus einem Satz. In der Praxis ist das Thema komplexer und damit befasst ihr euch an dieser Station.

Was ist zu tun?

Bearbeitet gemeinsam den Lückentext. Diskutiert und bewertet anschließend die zwei Beispiele aus der Praxis.

Notiert eure Ideen und Gedanken auf dem Laufzettel und bringt sie mit ins Plenum.

Reflexionsfrage:

Wie erlebt ihr diesen Thema in eurer Praxis? Wo seht ihr eure Rollen und Aufgaben?

Welches Material?

  • Informationen aus dem Lückentext
  • bei Bedarf: Internetrecherche

Ein Satz und viel Bedeutung

Informationsmeldung
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Beispiel 1

Bei der Firma Steinbau ist der schwerbehinderte Arbeiter Georg beschäftigt. Der Kollege hat eine feste Arbeitszeit bis 17:00 Uhr. Er hat um 8 Uhr angefangen und mittags eine Stunde Pause gemacht. Um 16:30 Uhr kommt der Chef und erklärt Georg, dass gegen 17:20 Uhr noch ein Transport mit Steinen erwartet wird und dieser durch ihn abgeladen werden soll. Die Steine werden am anderen morgen früh auf der Baustelle Berger benötigt. Die anfallenden Überstunden sollen durch Freizeit ausgeglichen werden. Der Kollege Georg will die zusätzliche Arbeit nicht verrichten, und bezieht sich auf Mehrarbeit gemäß § 207 SGB IX.

Diskutiert folgende Fragen:

  • Kann der Kollege Georg die angeordnete Mehrarbeit verweigern?
  • Er kommt mit seinem Anliegen zu euch, eine Schwerbehindertenvertretung gibt es nicht. Wie beratet ihr ihn?

Beispiel 2

Die schwerbehinderte Arbeiterin Helene soll an den nächsten zehn Samstagen für ihren erkrankten Kollegen Heinz die Reinigung des Arbeitsgeräts übernehmen. Die übliche wöchentliche Arbeitszeit der Kollegin ist von Montag bis Freitag. Die Mehrarbeit soll gemäß tariflicher Regelungen vergütet werden. Kollegin Helene erklärt gegenüber ihrem Vorgesetzten, dass sie aufgrund ihrer anerkannten Schwerbehinderung diese zusätzlichen zehn Samstage nicht arbeiten kann. Sie bezieht sich dabei auf § 207 SGB IX.

Diskutiert folgende Frage:

  • Hat die Kollegin Recht?
  • Wie beratet ihr die Kollegin, wenn sie mit diesem Anliegen zu euch kommt?

Lösungshinweise zum Nachlesen

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pdf   144.13 KB   Version: 2   13. Aug 2024, 10:54   Anzahl Seiten: 2