Station F
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Station F: Arbeitnehmer*innen-Begriff
Aufgabe: Arbeitnehmer*in oder Selbstständige*r?
Arbeitsform: Partnerarbeit
Worum geht es hier?
- Unterscheidung von Arbeitnehmer*in und Selbstständige*r
- § 611a BGB
Was ist zu tun?
- Lies dir den kleinen Abschnitt zum Arbeitnehmer*innen-Begriff durch
- Beantworte nun die Quizfragen und Aufgaben.
- Recherchiere bei Bedarf im Internet, wenn dir Informationen fehlen.
- Tausche dich auch mit anderen aus über eure betrieblichen Erfahrungen und notiert eure Fragen.
Welches Material kannst du nutzen bei der Bearbeitung?
- Gesetzestext und Textabschnitt
- Recherche im Internet
Die Aufgabe: Was ist ein*e Arbeitnehmer*in?
Der Begriff des Arbeitnehmers*in wird im BGB (§ 611a BGB) definiert als jemand, der im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Ein Arbeitsverhältnis ist das Ergebnis eines privatrechtlichen Vertrags und der Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung. Welcher Grad der Abhängigkeit besteht, wird anhand von Indizien wie der Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation, Weisungsgebundenheit usw. beurteilt. Es kommt auf den wirklichen Geschäftsinhalt an, ob jemand Arbeitnehmer*in oder Selbständige*r ist.