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Station A

Reiter

Station A: Die Normenhierarchie

Aufgabe: Ordne zu!
Arbeitsform: Einzelarbeit

Worum geht es hier?

  • Die Rechtsregeln stehen in einer Hierarchie zueinander. Es gilt in der Regel: Das höhere Recht schlägt das niedrigere. In dieser Station schauen wir uns an, wie die Hierarchie aussieht.

Was ist zu tun?

  • Lies dir die Erklärung der einzelnen Elemente durch: Wo steht welches Element? An der Spitze steht das höchste Recht.
  • Ordne zu, indem du die Felder auf die Position in der Pyramide ziehst ("Drag & Drop").
  • Hinweis: Wenn du alle Elemente zugeordnet hast, kannst du durch "Überprüfen" schauen, ob du richtig liegst. Möchtest du die Eingaben danach wiederholen, musst du alle Elemente noch einmal neu zuordnen.

Welches Material kannst du nutzen bei der Bearbeitung?

  • Gesetzestext und Kommentar
  • Recherche im Internet, z.B. bei Bund-Online

Die Aufgabe: Ordne die Elemente in der Pyramide!

Informationsmeldung
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Erklärung der einzelnen Elemente:

Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in geschlossen. Er muss wichtige Bedingungen der Arbeit der/des Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin, z. B. über Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit regeln. (§ 2 NachwG)

Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden schriftlich zwischen Arbeitgeber*in/Dienststelle und Betriebsrat/Personalrat abgeschlossen. Sie sind rechtsverbindlich und begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber*in, Betriebsrat/Personalrat und Arbeitnehmer*in. In einer Betriebs-/Dienstvereinbarung kann z. B. geregelt werden, wie mit Dienstplänen umgegangen wird.

Das EU-Recht hat einen großen Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht. Der Einfluss erfolgt durch Richtlinien, Verordnungen und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Es gibt viele verschiedene Gesetze. Wichtige Gesetze im Rahmen der Arbeit gesetzlicher Interessenvertretungen sind z. B.  Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz und auch das Betriebsverfassungsgesetz/Personalvertretungsgesetze.

Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Es zeigt eine Werteordnung an und steht daher an oberster Stelle der Normenhierarchie. Die Grundrechte gelten im Verhältnis von Staat und Bürger*in und wirken sich auch auf das Arbeitsverhältnis aus. Ein Beispiel ist Artikel 3, der die Gleichheit vor dem Gesetz fordert und damit auch ein Diskriminierungsverbot beinhaltet.

Eine Tarifvertrag ist ein Vertrag, der entweder zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband geschlossen wird oder auch - im Falle eines Haustarifvertrags - zwischen Gewerkschaft und einem/einer einzelnen Arbeitgeber*in. In einem Tarifvertrag kann z. B. das Entgelt geregelt sein oder auch der Urlaubsanspruch.

Verordnungen enthalten ergänzende Regelungen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind.  Wichtige Verordnungen sind z. B. die Arbeitsstättenverordnung oder auch die Wahlordnung für die Betriebs-/Personalratswahl.

Das Weisungsrecht (oder auch: Direktionsrecht) ermöglicht der/dem Arbeitgerber*in, die Arbeitsleistung näher zu bestimmen (Inhalt, Ort und Zeit, s. § 106 GewO: Weisungsrecht des Arbeitgebers). Ein Beispiel dafür ist die Anordnung von Überstunden. Dieses Weisungsrecht kann aber z. B. durch Arbeitsvertrag, Betriebs-/Dienstvereinbarungen oder auch tarifliche oder gesetzliche Regelungen begrenzt werden. So können Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrats/Personalrats angeordnet werden.

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kann einen großen Einfluss auf die einzelnen Elemente haben. Durch Entscheidungen für konkrete Einzelfälle wird eine Orientierung geschaffen.

Lösung

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pdf   134.44 KB   4. Okt 2023, 11:10   Anzahl Seiten: 1