Station H: BR und JAV
Reiter

Aufgabe: Paragrafen zuordnen
Arbeitsform: Partnerarbeit
Worum geht es hier?
- Zusammenarbeit von JAV und BR (§§ 35, 67, 68, 70 und 80 Abs. 1 BetrVG)
Was ist zu tun?
- Lest euch die oben genannten Paragrafen in Ruhe durch. Es kann auch gern eine Person laut vorlesen.
- Fertig? Dann kann es mit der Aufgabe losgehen: Ordne die Paragrafen richtig zu!
- Diskutiert eure Lösungsideen bei Bedarf.
- Abschlussfrage an dich oder zum Austausch mit deinem Partner/Partnerin: Wie läuft bei euch die Zusammenarbeit mit der JAV, sofern ihr eine habt?
- Nutzt bei Fragen oder Unklarheiten zunächst den BetrVG-Kommentar oder eine Recherche bei Bund-Online. Macht euch ggf. Notizen, die ihr zur Nachbesprechung mitbringen könnt.
Welches Material könnt ihr nutzen bei der Bearbeitung?
- Gesetzestext und Kommentar
- Recherche im Internet, z.B. bei Bund-Online

Aufgabe: Ordne zu!
Die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden ist die JAV. Für die Bildung einer JAV wird vom BetrVG vorausgesetzt, dass im Betrieb ein Betriebsrat existiert. Allein in dieser Tatsache zeigt sich bereits die enge Verbindung zwischen BR und JAV, die sich in einer kontinuierlichen Zusammenarbeit fortsetzen soll.
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