Lernplattform im neuen Look

Du bist richtig hier – das b+b-OnlineBiZ ist neu strukturiert. Viel Spaß beim Entdecken!

Selbstlerneinheit: Hierarchie im Arbeitsschutz

Selbstlernaufgabe: Normenhierarchie im Arbeitsschutz

Hey, schön, dass du da bist!

Was du für dich mitnimmst:

  • Du wiederholst die arbeitsrechtliche Normenhierarchie.
  • Du verschaffst dir einen Überblick, wie einzelne Arbeitschutz-Regelungen zueinanderstehen.
  • Du vertiefst dein Wissen über die Relevanz von Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz.

Worum geht es hier?

Check-in: Wiederholung der Normenhierarchie

Normenhierarchie im Allgemeinen

Informationsmeldung
Bitte warten Sie, bis der Inhalt geladen werden konnte.

Kurze Reflexion

Erinnerst du dich an die Normenhierarchie (auch genannt Normenpyramide) aus den Grundlagenseminaren? Diese stellt dar, wie einzelne arbeitsrechtliche Regelungen zueinanderstehen. Verschaffe dir mithilfe der interaktiven Grafik noch einmal einen Überblick und überlege auch, an welcher Stelle in deinem Alltag als Interessenvertretung dies eine Rolle spielt?

Eine der wichtigsten Aspekte der Pyramide ist folgende: Je weiter oben eine Regelung in der Pyramide steht, desto mehr Gewicht hat sie. Alle Ebenen darunter müssen diese höheren Normen beachten und dürfen ihnen nicht widersprechen (außer sie sind günstiger für den Arbeitnehmer).

Arbeitsschutz-Pyramide

Die Normenhierarchie...

Du findest hier eine Grafik, die dich von der Struktur her an die Normenhierarchie erinnern wird. Denn auch arbeitsschutzrechtliche Regelungen stehen nicht alle gleichwertig nebeneinander. Sortiere die Regelungen in einer Hierarchie. Beachte dabei, dass die Regelungen von oben nach unten konkreter werden.

Du kommst nicht weiter? Dann nutze die Erklärungen weiter unten.

... speziell für den Arbeitsschutz

Informationsmeldung
Bitte warten Sie, bis der Inhalt geladen werden konnte.

Erläuterungen:

Die Unfallversicherungsträger erstellen Hilfsregeln zum Arbeitsschutz, die auf technischen Vorgaben und Erfahrungen basieren. Wenn ein Arbeitgeber diese Empfehlungen befolgt, kann er davon ausgehen, dass er gute Maßnahmen zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken umgesetzt hat. Es ist jedoch auch möglich, andere Lösungen zu finden, die den gleichen Schutz für die Beschäftigten bieten.

Technische Regeln geben Empfehlungen, wie gesetzliche Vorgaben praktisch umgesetzt werden können. Sie basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie etwa Hygienestandards. Diese Regeln sind rechtlich nicht bindend. Entscheidet sich ein Unternehmen für andere Maßnahmen, muss es nachweisen, dass diese den gleichen Schutz für die Mitarbeitenden bieten.

Das EU-Recht hat einen großen Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht. Der Einfluss erfolgt durch Richtlinien, Verordnungen und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die "Charta der Grundrechte" der Europäischen Union spricht in Artikel 31 jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen zu. Dieses Recht ist in Artikel 151 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) verankert.

Es gibt viele verschiedene Gesetze. Das wichtigste Gesetz für BR-Mitglieder ist das Betriebsverfassungsgesetz und für PR- Mitglieder das jeweilige PersVG. Für das BEM sind z.B. das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Chemikaliengesetz und das Sozialgesetzbuch VII relevant.

Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Es zeigt eine Werteordnung an und steht daher an oberster Stelle der Normenhierarchie. Die Grundrechte gelten im Verhältnis von Staat und Bürger*in und wirken sich auch auf das Arbeitsverhältnis aus. Ein Beispiel ist der Artikel 1 und 2, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) setzt sich aus Vertreter*innen der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder zusammen. Er berät die Arbeits- und Sozialministerkonferenz bei allen grundlegenden Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt sowie der sicheren Gestaltung der Technik. Ziel des LASI sind länderübergreifende einheitliche Grundsätze. In diesem Zusammenhang veröffentlicht er Leitlinien und Handlungsanleitungen.

Verordnungen enthalten ergänzende Regelungen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind. Wichtige Verordnungen sind z. B. die Arbeitsstättenverordnung oder auch die Wahlordnung für die Betriebsratswahl.

Die Unfallversicherungsträger haben gemäß Sozialgesetzbuch VII u. a. die Aufgabe, "mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen."

In diesem Zusammenhang werden sie ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, "soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen". Neben diesen DGUV Vorschriften veröffentlichen die Unfallversicherungsträger unter anderem DGUV Regeln und DGUV Informationen

Die DGUVVorschriften sind als autonomes Recht für die Versicherten verbindlich. 

Die Unfallversicherungsträger veröffentlichen unter dem Namen "DGUV Informationen" unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen, die speziell auf bestimmte Branchen, Tätigkeiten oder Zielgruppen zugeschnitten sind.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat ein eigenständiges technisches Regelwerk aufgebaut. Die darin enthaltenen ca. 2000 VDI-Richtlinien werden von Experten aus Industrie und Wissenschaft erarbeitet. VDI-Richtlinien stellen anerkannte Regeln der Technik dar.

Check-out: Dein "Call to Action"

Wie geht es weiter?

Die Pyramide kann dir helfen, die wichtigsten Regelungen schnell und einfach zu finden. Außerdem hast du nun einen Überblick über zentrale Vorschriften, die euch dabei unterstützen können, den Arbeitsschutz im Unternehmen aktiv mitzugestalten. Überlege, welche Maßnahmen oder Schritte du für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) mitnehmen möchtest. Nutze dafür gerne die PDF-Vorlage.

Deine nächsten Schritte

Nutze die PDF-Vorlage, um deine Ideen festzuhalten. Du kannst das Dokument online bearbeiten und für dich abspeichern. 

Dateien

Inline Datei
pdf   48.55 KB   3. Dez 2024, 14:05  

Vergiss nicht, deine Arbeitsergebnisse abzuspeichern und mit ins Seminar zu nehmen!

Folge uns auf Social Media!

Rückmeldungen zu dieser Einheit?

Dein Feedback zählt! Was war hilfreich, was können wir besser machen? Schreib uns einfach an: digitale-bildung@verdi-bub.de.

Wir freuen uns auf deine Rückmeldung!

Lizenz

Diese Selbstlerneinheit steht unter der Lizenz CC BY-ND 4.0. Die Inhalte dürfen vervielfältigt und verbreitet, jedoch nicht bearbeitet oder verändert werden. Die Urheberschaft muss dabei angemessen ausgewiesen werden.

Nutzung von KI

Diese Selbstlerneinheit wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz entwickelt, beispielsweise bei der Erstellung des Videos.