Station H
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Station H: Kündigungsgründe
Aufgabe: Gründe identifizieren
Arbeitsform: Gruppenarbeit

Worum geht es hier?
Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch bestimmte Gründe bedingt ist. Das sind laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) folgende Gründe:
- in der Person liegend
- im Verhalten der Person liegend
- betriebsbedingt

Was ist zu tun?
Werft einen Blick in das Kündigungsschutzgesetz und dabei insbesondere in § 1 Abs. 2 KSchG. Lies auch den Kommentar dazu. Bewertet mithilfe der Informationen aus Gesetz und Kommentar, welche der Szenarien zu der genannten Kündigungsart passen.
Reflexionsfrage:
Sammelt gemeinsam konkrete Beispiele aus eurer Erfahrung und tauscht euch dazu aus, wie ihr als Betriebsrat damit umgegangen seid.

Kündigungsgründe identifizieren
Was ist was?
Laut KSchG ist eine personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn die Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen.
Laut KSchG ist eine betriebsbedingte Kündigung nur sozial gerechtfertigt, wenn es "dringende betriebliche Erfordernisse [gibt], die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen".
Laut KSchG ist eine verhaltensbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn die Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers liegen.