Station F: Zwei Linien der IV
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Aufgabe: Schaubild entwerfen
Arbeitsform: Partnerarbeit
Hinweis: Diese Station ist freiwillig!
- § 2 BetrVG: Die Bedeutung der Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Betriebsrat
- Lest euch § 2 BetrVG in Ruhe durch. Es kann auch gern eine Person laut vorlesen.
- Fertig? Dann lies die kurze inhaltliche Einordnung und erstelle anschließend das Schaubild, indem du die Elemente an die richtige Stelle ziehst ("Drag&Drop")
- Diskutiert eure Lösungsideen bei Bedarf.
- Abschlussfrage an dich oder zum Austausch in der Stationsgruppe: Welche Rolle spielt bei euch die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft?
- Macht euch ggf. Notizen, die ihr zur Nachbesprechung mitbringen könnt.
- Gesetzestext und Kommentar
- Recherche im Internet, z.B. bei Bund-Online

Die Aufgabe: Ein Schaubild
In § 2 BetrVG ist vorgesehen, dass der Betriebsrat seine Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im Zusammenwirken mit der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gestaltet. Dafür erhalten die Beauftragten der Gewerkschaft Zutritt zum Betrieb und werden an Aktionen des Betriebsrats beteiligt.
In Deutschland gibt es also zwei sich voneinander unterscheidende Linien der Interessenvertretung der Beschäftigten: die Gewerkschaften und den Betriebsrat (bzw. den Personalrat in der öffentlichen Verwaltung).
Was unterscheidet die gewerkschaftliche und die betriebsrätliche Interessenvertretung?
Ihr findet in der Aufgabe unterschiedliche Themen. Wie hängen sie wohl zusammen? Gestaltet aus den einzelnen Teilen eine Übersicht, die euch in sich logisch scheint.